Rechtliche Hinweise

Informationen zum Überweisungsverkehr

Bei Überweisungen ins Ausland und bei gesondert beauftragten Eilüberweisungen werden die in der Überweisung enthaltenen Daten über den einzigen weltweit tätigen Zahlungsnachrichtendienst Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet.

Gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten wird es den US-Behörden zum Zwecke der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ermöglicht, auf Überweisungsdaten, die über SWIFT geleitet werden, zuzugreifen und diese für eine Dauer von bis zu 5 Jahren zu speichern. Von diesem Abkommen ausgenommen sind Überweiungen innerhalb des SEPA-Raumens.

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